Wir haben für Sie ein paar Tipps zusammengestellt:
Wer Wärmeerzeuger, Warmwasseranlagen, Verteilungseinrichtungen, Isolierungen, Umwälzpumpen oder raumlufttechnische Anlagen installiert, ist verpflichtet, dem Bezirksschornsteinfeger auf Verlangen eine Unternehmererklärung (UE) vorzulegen. Liegt diese nicht vor, überprüft der Schornsteinfeger im Rahmen der nächsten Feuerstättenschau die gesamte Anlage auf Einhaltung der EnEV-Vorschriften. Der Gesetzgeber sieht empfindliche Geldstrafen bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften vor. Daher ist es sehr wichtig, die UE vorlegen zu können.
Wenn wir, als Fachbetrieb, diese Arbeiten ausführen, sind Sie auf der sicheren Seite. Wir stellen Ihnen die Unternehmererklärung selbstverständlich unaufgefordert aus.